Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 21.12.2000

Schweiz setzt generelles Tiermehlverbot in Kraft

'Lückenlose Kontrollen' geplant


Bern (agrar.de) - Wie erwartet hat die Schweizer Regierung heute das
generelle Tiermehlverbot zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Folgende
Maßnahmen wurden durch eine Änderung der Tierseuchenverordnung beschlossen:

- Das Tiermehlfütterungsverbot gilt für alle Nutztiere und schließt auch die
Extraktionsfette mit ein, die bei der Tiermehlproduktion entstehen.

- Die Centravo AG, die den Hauptanteil an Tiermehl in der Schweiz herstellt,
und der Verband der schweizerischen Zementindustrie (cemsuisse) garantieren
die sichere Verbrennung in Zementöfen. Tiermehle und Extraktionsfette dürfen
weder importiert noch exportiert werden.

- Die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft in der
Düngermittelproduktion wird verboten.

- Fischmehl wird für Wiederkäuer verboten.

- Die Verfütterung von bestimmten Schlachtabfällen an Schweine bleibt unter
strengen Auflagen erlaubt.

Der Bund will sich zu maximal 75 Prozent an den zusätzlichen Kosten für die
Entsorgung der Tiermehle und Fette beteiligen. Zusätzlich sollen in den
nächsten Monaten in Zusammenarbeit mit den Kantonen lückenlose Kontrollen
aufgebaut werden.

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) befürwortete alle beschlossenen
Massnahmen in einer Pressemitteilung. Ungelöst sind nach Auffassung des SBV
nach wie vor Fragen rund um die Deklaration und die Kontrollen von
importiertem Fleisch und von Fleischwaren. Es sei dringend erforderlich,
dass diesbezüglich Transparenz geschaffen werde. Für die direkt betroffenen
Bauern, die unverschuldet erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden und in
ihrer Existenz gefährdet sind, fordert der Verband besondere Unterstützung.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de