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@grar.de Aktuell - 06.12.2000

Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes verabschiedet


Berlin (agrar.de) - Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes zugestimmt. Das berichtet
das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Das Gesetz sieht vor, dass gentechnisch veränderte Sorten nur zugelassen
werden dürfen, wenn zuvor eine gentechnikrechtliche Genehmigung für das
Inverkehrbringen erteilt worden ist. Das Saatgut gentechnisch veränderter
Sorten ist außerdem mit dem Hinweis auf die gentechnische Veränderung zu
kennzeichnen.

Derzeit gibt es in Deutschland keine Zulassung für den kommerziellen Anbau
gentechnisch veränderter Sorten.

Das verabschiedete Gesetz dient der weiteren Harmonisierung des
Saatgutrechts sowie der Anpassung der Regelungen an aktuelle Entwicklungen
in der Saatgutwirtschaft. In das Saatgutverkehrsgesetz werden in erster
Linie Verordnungsermächtigungen aufgenommen, auf deren Basis künftig in den
saatgutrechtlichen Verordnungen die erforderlichen Durchführungsregelungen
für das Inverkehrbringen von Saatgut pflanzengenetischer Ressourcen sowie
von Saatgut für den ökologischen Landbau erlassen werden sollen. Mit dem
Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, aktuelle
Änderungen der einschlägigen Saatgutrichtlinien der EG in das nationale
Recht umzusetzen.

 


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