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@grar.de Aktuell - 13.11.2000

Verpackungs-VO: Weinflaschen vom Pfand ausnehmen?

Rheinland-Pfalz stellt Entschließungsantrag im Bundesrat


Berlin (agrar.de) - Das Land Rheinland-Pfalz will heute dem Agrarausschuss
des Bundesrates einen Entschließungsantrag vorlegen, wonach Weinflaschen von
der drohenden Pfandpflicht der Verpackungsverordnung ausgenommen werden
sollen. Das hat Landwirtschafts- und Weinbauminister Hans-Artur Bauckhage,
zugleich Vorsitzender des Ausschusses, mitgeteilt.

In der Begründung verwies Bauckhage auf die Belastungen für die Winzer und
die Besonderheiten des Weinmarktes. Über die Hälfte der in Deutschland
abgesetzten Weine stammt aus Ländern außerhalb des Geltungsbereichs der
Verpackungsverordnung. Diese werden zu mehr als 50 Prozent in Flaschen
eingeführt, die einen geringen Mehrweganteil von nur elf Prozent aufweisen
und damit entscheidend zur Unterschreitung der Mehrwegquote führen. Der
Mehrweganteil wird nahezu nur von der deutschen Weinwirtschaft erbracht.

Wein nehme darüber hinaus mit weniger als zwei Prozent der gesamten in
Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränkemenge einen geringen Anteil ein.
'Die Einführung eines Zwangspfandes würde einen unverhältnismäßig hohen
Sortier-, Verwaltungs- und Kontrollaufwand nach sich ziehen und wäre für die
vielen kleinen Winzer, Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften nicht
zumutbar', sagte Bauckhage. In Rheinland-Pfalz seien rund 300 verschiedene
Flaschentypen im Umlauf.

Ein Müllproblem bei Weinflaschen sieht der rheinland-pfälzische
Weinbauminister nicht: Es bestehe ein gut funktionierendes Rücknahmesystem
über Glascontainer. Viele Betriebe nähmen Flaschen zurück, um sie zu spülen
und neu zu füllen oder ordnungsgemäß zu entsorgen. 'Ich kann keinen
ökologischen Nutzen erkennen, wenn Weinkonsumenten verpflichtet werden
sollen, ihre Einweg-Flaschen nicht mehr bequem über die Glascontainer vor
Ort zu entsorgen, sondern getrennt vom übrigen Altglas zu sammeln und
gesondert zum Händler zurück zu transportieren, der dann die Flaschen über
den Glascontainer entsorgt', sagte Bauckhage.

Die Verpackungsverordnung schreibt einen Mehrweganteil für Getränke (Bier,
Mineralwasser, Fruchtsäfte, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, Wein
und Milch) bundesweit von 72 Prozent fest. Diese Quote ist in den Jahren
1997 und 1998 leicht unterschritten worden. Deshalb sollen im kommenden Jahr
alle Getränkesparten, deren individuelle Quoten ebenfalls unterschritten
wurden, mit einem Zwangspfand auf Einwegverpackungen belegt werden. Wein
gehört dazu, denn die festgelegte Mehrwegquote bei inländischem und
importiertem Wein liegt bei 28,63 Prozent. Diese Quote wurde 1997 mit 28,55
Prozent und 1998 mit etwa 26,2 Prozent unterschritten.

Mit Blick 'auf die besonderen Verhältnisse auf dem Weinmarkt' lehnt auch der
Deutsche Raiffeisenverband (DRV) ein Zwangspfand auf Einwegflaschen bei Wein
aus ökologischen und ökonomischen Gründen ab.

Entgegen seiner Zielsetzung werde ein Zwangspfand auf Weinflaschen die
funktionierenden Mehrwegsysteme nicht schützen, sondern vielmehr ihren
Fortbestand gefährden. Es sei unwahrscheinlich, dass der Lebensmittelhandel
zwei Rücknahmesysteme - Einweg und Mehrweg - nebeneinander betreiben würde.
Die zusätzlichen Kosten der neuen Rücknahmelogistik würden Verbraucher und
Weinerzeuger gleichermaßen belasten.

 


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