Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 08.11.2000

Gute fachliche Praxis: Kriegt jeder 20. Landwirt Besuch?


Münster (agrar.de) - Im Rahmen der Agenda 2000 hat die EG Regelungen zu
Umweltauflagen erwähnt bzw. angeordnet, auf die die
Landwirtschaftkammer Westfalen-Lippe in einer aktuellen Mitteilung
hinweist.

Die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vom 17.05.1999 über die Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raums schreibt vor, dass in benachteiligte
Gebiete mit Ausgleichszulage, sowie bei Agrarumweltmaßnahmen (Markt- und
standortangepasste Landwirtschaft (MSL) mit Extensivierung, Festmist und
Schonstreifen, bedrohte Haustierrassen, Erosionsschutz, Uferrandstreifen und
langjährige Stillegung) die gute fachliche Praxis einzuhalten ist.

Bei Durchführung von EG-Maßnahmen muss vor jeder Zahlung eine
Vor-Ort-Kontrolle bei fünf Prozent der Antragsteller stattfinden. Diese
Kontrolle muss alle Voraussetzungen, auch die 'gute fachliche Praxis'
umfassen. Da die Fachbehörden eine Kontrollquote von 5 Prozent weder
zeitlich noch in der erforderlichen Anzahl sicherstellen können, wurde
beschlossen, dass die Technischen Prüfdienste der EG-Zahlstellen bei ihren
Kontrollen auch die Einhaltung der guten fachlichen Praxis überprüfen
müssen.

Zunächst soll eine eingeschränkte Prüfung von Indikatoren zur guten
fachlichen Praxis erfolgen. Nach Abschluss dieser Prüfung muss der
Technische Prüfdienst entscheiden, ob eine vertiefte Begutachtung durch die
zuständige Fachbehörde erfolgen muss. Die Fachbehörde ist danach
verpflichtet, ihre Fachprüfung durchzuführen. Für die Zeit der Prüfung
bleibt der Betrieb für die Zahlung von Fördergeldern gesperrt. Bei Verstößen
droht zusätzlich zum Bußgeld die Kürzung der EG-Prämien mindestens in Höhe
der Bußgelder.

Das Bundeslandwirtschaftministerium hat mit der EG vereinbart, dass
ein vereinfachter Kriterienkatalog abgeprüft werden muss. Dazu wurde in
einer Arbeitsgruppe beim BML ein Prüfbogen entworfen, der von der
Länderreferentenrunde noch abgesegnet werden muss.

Den Landwirten rät die Kammer, die Bestimmungen der Düngeverordnung und der
Pflanzenschutzverordnung einzuhalten. Zur guten fachlichen Praxis gehören
hier zum Beispiel regelmäßige Bodenproben, das aktuelle Prüfsiegel an der
Feldpritze wie auch der Sachkundenachweis bei Pflanzenbschutz.

Weitere Informationen zur Vor-Ort-Kontrolle und zur 'Guten fachlichen
Praxis' in der Landwirtschaft finden Sie hier.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de