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@grar.de Aktuell - 08.11.2000

NRW: Neufassung der Förderprogramme für Umwelt und Natur


Münster (agrar.de) Im September 2000 hat die Europäische Kommission hat das
NRW-Programm 'Ländlicher Raum' endgültig genehmigt. Damit stehen dem Land
für die nächsten sieben Jahre knapp zwei Milliarden Mark für Maßnahme zur
Entwicklung des ländlichen Raums bereit, rund 600 Mio. DM davon kommen aus
Brüssel.

In ihrer Mitteilung an die Kreisstellen und Ortslandwirte stellt die
Landwirtschaftkammer Westfalen-Lippe die Honorierung ökologischer
Leistungen der Land- und Forstwirtschaft als den Kernbereich des
Förderprogramms vor.

Die Agrarumweltförderung bietet neben den bisherigen, weiterhin
angebotenen Fördermaßnahmen nun zum Beispiel auch Unterstützung für die
Extensivierung von Grünland, Acker und Dauerkulturen, für den ökologischer
Landbau, die 20-jährige Flächenstilllegung, die Anlage von Uferrandstreifen
und für die Zucht vom Aussterben bedrohter Haustierrassen.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2000/01 können - als Alternative zur
betriebszweigbezogenen Ackerextensivierung - auch Teilflächen in Form von
Schon- bzw. Blühstreifen angelegt werden, die Förderung des Ökologischen
Landbaus wird künftig auch die Kontrollkosten einbeziehen und die
Beibehaltung oder Einführung von Festmistverfahren in Verbindung mit
artgerechter Auf-stallung wird gefördert.

Erorsionsmindernde Verfahren im Ackerbau - unter anderem Mulch- und
Direktsaatverfahren - werden innerhalb einer bestimmten Förderkulisse
bezuschusst, die langjährige Flächenstilllegung mit zehnjähriger Laufzeit
kann auf 20 Jahre erweitert werden, wenn auf den stillgelegten Flächen ein
Biotop angelegt wird und die Förderung der Anlage von Uferrandstreifen ist
nicht mehr auf Wasserkooperationsgebiete beschränkt; Uferrandstreifen können
darüber hinaus auch auf bisherigem Grünland angelegt werden.

Insgesamt biete sich damit ein vielfältiges und interessantes Spektrum an
Agrarumweltförderangeboten, aus dem sich jeder landwirtschaftliche Betrieb
die für seine spezifische Situation passenden Maßnahmen auswählen kann, so
die Landwirtschaftkammer in ihrem Schreiben.

Auch im Förderprogramm Vertragsnaturschutz sind eine Reihe von
grundlegenden Veränderungen vorgenommen worden:
Grundsätzlich sind alle für den Naturschutz wichtigen Flächen förderfähig
mit Schwerpunkten bei Naturschutzgebieten und besonders geschützten Biotopen
(§ 62 LG). Die Förderangebote wurden übersichtlicher gegliedert und in einer
Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz zusammengefasst. Bewährte
Bewirtschaftungspakete werden in dem neuen Programm weitergeführt, einzelne
Bewirtschaftungsauflagen werden variabler gestaltet.

Als neue Bausteine sind die Anpflanzung und Pflege von Hecken, Kopfbäumen
und Feldgehölzen hinzugekommen. Einzelmaßnahmen wie z.B. die Handmahd,
können in einzelnen Jahren zusätzlich gefördert werden.

Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass zum Ausgleich von
natürlichen und umweltspezifischen Benachteiligungen und der Honorierung
ökologischer Leistungen der Land- und Forstwirtschaft in FFH- und
Vogelschutzgebieten, in Naturschutzgebieten und § 62er Biotopen eine
Ausgleichszahlung angeboten wird, die, je nach Schutzkategorie zwischen
90,00 und 240,00 DM/ha und Jahr liegt. Landwirte, die u. a. an den oben
aufgeführten Fördermaßnahmen teilnehmen, verpflichten sich, die 'gute
fachliche Praxis' auf ihren Betrieben einzuhalten. Entsprechende
Kontrollmaßnahmen werden durchgeführt.

Zuständig für die Agrarumweltprogramme sind die Landwirtschaftskammern,
direkter Ansprechpartner für das Förderprogramm Vertragsnaturschutz sind im
Rahmen der jeweiligen Kreiskulturlandschaftsprogramme die Unteren
Landschaftsbehörden.

 


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