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@grar.de Aktuell - 30.08.2000

DBV erneuert Kritik an getrennter Entsorgung von BSE-Risikomaterial

Hohe Kosten ohne verbesserten Verbraucherschutz befürchtet


Bonn (agrar.de) - Gerd Sonnleitner, der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) hat Bundesgesundheitsministerin Andrea
Fischer und Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke erneut
aufgefordert, sich bei der EU-Kommission gegen eine getrennte Entsorgung
bestimmter Gewebeteile von Rindern im Schlachtprozess einzusetzen. Die
Verwertung dieser so genannten Risikomaterialien über die
Tiermehlherstellung nach dem deutschen Sicherheitsstandard müsse weiterhin
möglich sein. Nach Ansicht des DBV-Präsidenten geht eine Entfernung aus der
Futtermittelkette würde über die Erfordernisse des Verbraucherschutzes
hinaus und lenkt vom eigentlichen Problem ab.

Sollte die EU-Kommission an ihrer Entscheidung festhalten, müsse sie die
Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen. Denn bei
getrennter Entsorgung des Risikomaterials würde die deutsche
Fleischwirtschaft über 100 Millionen DM zusätzliche Kosten tragen müssen, so
Sonnleitner in einer Preesemeldung des DBV.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission sollen alle Schlachtunternehmen
BSE-Risikomaterial ab dem 1. Oktober 2000 unschädlich beseitigen, eine
Verwertung als Tierfutter ist nicht mehr zulässig.

Sonnleitner räumt ein, dass die Entfernung der Risikomaterialien aus der
Lebensmittelkette als Maßnahme eines vorbeugenden Verbraucherschutzes
nachvollziehbar wäre. Weshalb diese Gewebeteile jedoch auch aus der
Futterkette entfernt werden müssten, bleibe schleierhaft. Die in Deutschland
übliche Drucksterilisation der Schlachtabfälle und Verwertung über die
Futterkette (Schweine, Hühner) entsräche dem politisch erwünschten
Kreislaufgedanken.

Das Entstehen und die Ausbreitung des BSE-Erregers in Großbritannien und in
anderen EU-Mitgliedstaaten sei eindeutig darauf zurückzuführen, dass dort
die Anforderungen an die Verarbeitung von Schlachtabfällen und die
Herstellung von Tiermehl nicht erfüllt worden seien. In Deutschland werde
hingegen durch das Drucksterilisationsverfahren aller Tierkörper und
Tierkörperteile in den zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanstalten eine
Methode angewandt, die eine Inaktivierung des BSE-Erregers sicher stelle,
was auch der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU nicht in Frage
stellte, betonte Sonnleitner.

Mit einer solchen Verarbeitung bei der Tiermehlherstellung werde der
gesundheitliche Verbraucherschutz voll und ganz erfüllt. Hingegen würden
durch Herausnahme bestimmter Gewebeteile die BSE-Risiken nicht behoben.
Werde das Material nicht verbrannt, sondern vergraben, erhöhten sich sogar
die Risiken noch erheblich, gab Sonnleitner zu bedenken.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Diskussion: 'Der Bauernverband
versteht es nicht
' von Roland Heynkes.

 


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