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@grar.de Aktuell - 24.08.2000

EU-Verordnung für ökologische Tierhaltung tritt in Kraft


(agrar.de) - Am heutigen 24. August treten die neuen EU-Vorschriften für die
Erzeugung tierischer Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft in Kraft.
Sie gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten und ergänzen die schon seit 1991
geltende Öko-Verordnung für pflanzliche Lebensmittel. Alle Produkte, für die
eine 'ökologische' oder 'biologische' Herkunft deklariert wird, müssten nun
nach einheitlichem Recht erzeugt, kontrolliert und gekennzeichnet sein.

Die neue Öko-Verordnung regelt, dass Tiere vorrangig mit hofeigenen,
ökologisch erzeugten Futtermitteln versorgt werden müssen. Wachstums- und
leistungsfördernde Stoffe wie Antibiotika sind dabei verboten, genauso wie
gentechnisch-veränderte Futtermittel. Ställe und Ausläufe müssen so
gestaltet sein, dass die Tiere entsprechend ihren angeborenen
Verhaltensweisen leben können. So ist die Käfighaltung bei Geflügel
verboten.

Von der Verordnung betroffen sind nur Landwirte, die ökologischen Anbau nach
den EU-Richtlinien betreiben. Jedes Unternehmen, das seine Lebensmittel als
Bio- oder Öko-Produkte vermarkten will, muss sich beim jeweiligen Bundesland
anmelden und dem EU-einheitlichen Kontrollverfahren unterstellen. Staatlich
zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung der Vorschriften vom
Stall bis zum verkaufsfertigen Produkt.

Nach Ansicht des BIOLAND-Verbandes zeigt die neue Verordnung noch
'erhebliche Lücken'. So wird kritisiert, dass die neue Regelung eine
gleichzeitige Erzeugung von Nahrungsmitteln nach konventionellen und
ökologischen Vorgaben auf dem selben Betrieb ermöglicht. Auch lasse die
Verordnung Fischmehl und konventionelles Importfutter aus Übersee in
Öko-Betrieben zu, heißt es einer Mitteilung des Landesverbandes Hessen,
Thüringen, Sachsen-Anhalt. Deshalb wird der Verband weiter auf seine eigene
Richtlinien setzen, die zeitgleich mit der EU-Regelung in überarbeiterer
Form in Kraft treten.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Ergänzung
der Bioverordnung als großen Erfolg für den Verbraucher-, Tier- und
Umweltschutz. Die europaweite gesetzliche Regelung und Kontrolle des
Ökolandbaus verbessert nach Ansicht des BUND die Lebensqualität für Mensch
und Tier deutlich.

Der BUND forderte die Bundesregierung auf, den Ökolandbau jetzt mit
gezielten Maßnahmen zu fördern. Dazu gehören nach Ansicht des BUND eine
breite Aufklärungskampagne über die Vorteile des ökologischen Landbaus, ein
Investitionsprogramm für die Umstellung auf artgerechter Tierhaltung und die
Förderung von Ernährungsberatungen in Schulen und Gemeinden.

 


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