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@grar.de Aktuell - 19.06.2000

Nicht vergessen: Meldepflicht für Pferdehalter


(agrar.de) - Durch die Änderungsverordnung zur EU-Viehverkehrsverordnung,
die am 26. April in Kraft trat, sind alle Halter von Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Hühnern oder Truthühnern sowie Einhufern (Pferden)
verpflichtet, ihren Betrieb beim zuständigen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt in den Landkreisen oder kreisfreien Städten
anzeigen.

Bislang waren dazu nur Betriebe verpflichtet, die Tiere zum Zwecke der Zucht
oder tierischen Produktion halten. Für die Pferdehalter ist die Pflicht zur
Anzeige neu.

Ab dem 1. Juli 2000 müssen alle Einhufer (Pferde) auch beim innerstaatlichen
Transport ein Dokument zur Identifizierung, den sogenannten Equidenpass,
mitführen. Jede Haltung von Einhufern muss deshalb spätestens bis zum 25.
Juni 2000 dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt werden.

Alle Tierhalter sind aufgefordert, sich beim Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt zu melden, damit dort sämtliche Tierhaltungen
erfasst werden können. Auch Pferdepensionen und Gestüte müssen ihre Tiere
melden.

 


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