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@grar.de Aktuell - 06.06.2000

Keine Gentech-Nulltoleranz in der Schweiz


Bern (agrar.de) - Ab dem 1. Juli darf in die Schweiz importiertes Saatgut
bis zu 0,5 Prozent gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Am
Montag hat der Bundesrat die Saatgutverordnung angepasst und dabei den
Toleranzwert eingeführt. Ausserdem wird durch die Verordnung für
Saatgutimporteure ein System zur Qualitätssicherung vorgeschrieben.

Vor gut einem Jahr hatten die Schweizer Landwirtschaftsbehörden mehr als
zweihundert Hektar Mais zerstören lassen, weil im importierten Saatgut
Spuren von gentechnisch veränderten Organismen entdeckt worden waren. Das
Bundesamt für Landwirtschaft beschloss daraufhin, neben der Gentech-Toleranz
für Lebensmittel (ein Prozent) und Tierfutter (drei Prozent) auch einen
Toleranzwert für Saatgut einzuführen.

In erster Linie verpflichtet die novellierte Verordnung Saatgutimporteure
dazu, alles zu tun, damit Posten von konventionellem Saatgut nicht mit GVO
verunreinigt werden. Trotzdem auftretende Gentech-Spuren werden nicht
generell hingenommen. Werden GVO im Saatgut festgestellt, so gelten weitere
Einschränkungen, um die Sicherheit der Umwelt zu gewährleisten. So dürfen
nur GVO vorhanden sein, deren Umweltverträglichkeit in einem Land mit
vergleichbaren Umweltbedingungen und mit vergleichbaren gesetzlichen
Anforderungen geprüft worden sind. Zusätzlich würden nur jene GVO toleriert,
die als Lebensmittel oder Futtermittel in der Schweiz bewilligt worden
seien. Zurzeit handelt es sich dabei um zwei Mais- und eine Sojasorte.
Kulturen, die diese Auflagen nicht erfüllen, werden vernichtet, erklärte
Jacques Morel, Vizedirektor im Bundesamt für Landwirtschaft, der Neuen
Züricher Zeitung.

Schweizer Bauern-, Konsumenten- und Umweltorganisationen begrüssten die neue
Verordnung grundsätzlich. Positiv sei, dass der Toleranzwert von 0,5 Prozent
nur im Ausnahmefall angewendet werde. Sie bekräftigen mit einen gemeinsamen
Erklärung zu den Saatgut-Bestimmungen den Wunsch nach einem
Gentech-Moratorium bis 2010 für die Schweizer Landwirtschaft. Ein Moratorium
schaffe Zeit für Risikoabklärungen und erlaube, im Rahmen der
Gen-Lex-Beratungen des Parlamentes Lösungen für die Haftung und für die
Entschädigung der Landwirtschaft im Fall von wirtschaftlichen Einbussen zu
finden.

Kritik an der Anpassung der Saatgutverordnung kommt hingegen vom Basler
Appell gegen Gentechnologie und von Greenpeace, die eine Nulltoleranz
gefordert hatten. Greenpeace unterstellte dem Bundesrat, die Hintertür für
Gentech-Saat zu öffnen, und spricht von einem 'Kniefall vor den Interessen
der Gentech-Industrie'. Saatgut stehe am Anfang der Produktionskette,
bereits dort eine Toleranz eingezuführen bedeute, dass es in Kürze mit einer
gentechfreien Umwelt und Landwirtschaft vorbei sei.

 


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