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@grar.de Aktuell - 03.06.2000

100 Jahre Schlachttier- und Fleischbeschau


München (agrar.de) - Vor genau 100 Jahren, am 3. Juni 1900, erliess Kaiser
Wilhelm für das Schlachten von Rindern, Schweinen, Schafen, Pferde und Hunde
das Gesetz über die 'Schlachtvieh- und Fleischbeschau'. Um
Lebensmittelvergiftungen zu vermeiden, werden seitdem sowohl die
Schlachttiere als auch das Fleisch selbst von spezialisierten Tierärzten
untersucht.

Die Tiere werden vor der Schlachtung vom Tierarzt auf Erkrankungen,
Verletzungen und Belastungen durch den Transport untersucht. Auch wird
geprüft, ob den Tieren Medikamente verabreicht wurden. Nach der Schlachtung
prüfen die Kontrolleure die Körperhälften und die inneren Organe. Nur
einwandfreie Schlachtteile werden als 'tauglich für den menschlichen
Verzehr' freigegeben.

Das Fleischbeschaugesetz wurde im Lauf der Zeit mehrmals geändert und
spiegelt sowohl den Wandel der Ernährungsgewohnheiten als auch die
Verbesserung des Verbraucherschutzes. So wurde erst vor 20 Jahren die
Schlachtung von Affen in Deutschland verboten, seit 1986 dürfen keine Hunde
und Katzen mehr geschlachtet werden. Die hygienischen Anforderungen für die
Betriebe wurden stetige verschärft. So sind seit etwa fünf Jahren auch
mikrobiologische Kontrollen vorgeschrieben.

Nach Angaben der Bundestierärztekammer wurden 1906 rund 3,6 Millionen Rinder
und Kälber und 13,4 Millionen Schweine geschlachtet. Davon wurden lediglich
3,4 Prozent der Rinderkörper und 0,7 Prozent der Schweine beanstandet. 1998
lag die Zahl der geschlachteten Rinder bei 4,1 Millionen, während über 40
Millionen Schweine geschlachtet wurden. Die Quote der beanstandeten Tiere
ging auf 1,3 Prozent der Rinder und 0,6 Prozent der Schweine zurück.

 


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