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@grar.de Aktuell - 25.05.2000

Artenvielfalt: UN-Biosafety-Protokol unterzeichnet


Nairobi (agrar.de) - Bis zum Abschluß der 5. UN-Konferenz über
Artenvielfalt haben 68 Nationen, darunter auch die EU,
Biosafety-Protokoll zum weltweiten Handel mit gentechnisch
veränderten Organismen unterzeichnet.

Das Protokoll zur biologischen Sicherheit regelt den Handel mit gentechnisch
veränderten Organismen wie Saatgut oder Pflanzen. Es schreibt beim
erstmaligen Import eines gentechnisch veränderten Organismus eine
behördliche Genehmigung des Einfuhrlandes vor. Auch erlaubt die
Vereinbarung, dass Staaten vorsorgliche Importverbote verhängen, auch wenn
kein Beweis für schädliche Wirkungen von genmanipulierten Substanzen auf
Menschen oder Umwelt erbracht werden kann. Zudem ist vor allem für
Futterstoffe und Lebensmittel eine Kennzeichnungspflicht für
Gentechnik-Organismen vorgesehen, über deren Einzelheiten aber noch weiter
verhandelt werden soll. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz findet 2002 in
Den Haag statt.

Das Protokoll, das auf der 1992 in Rio getroffenen Übereinkunft über die
biologische Vielfalt beruht, soll noch vor 2002 in Kraft treten. Es tritt
weltweit in Kraft, wenn 50 Staaten es in ihre nationale Gesetzgebung
aufgenommen haben.

 


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