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@grar.de Aktuell - 17.05.2000

Neues Naturschutzgesetz noch vor dem Sommer?


Berlin (agrar.de) - Das Bundesumweltministerium hat erste
Vorschläge für das neue Naturschutzgesetz bekanntgegeben. Nach einem Bericht
der Agentur AP wird die Entschädigung für Landwirte bei Nutzungsausfall zu
Gunsten des Naturschutzes neu geregelt und die naturschutzfachliche Maßgaben
für die 'gute fachliche Praxis' sollen neu formuliert werden.

In der Novelle wird die Absicht erklärt, ein bundesweites Biotopsystem zu
schaffen, für das die Bundesländer zehn Prozent ihrer Fläche ausweisen
sollen. Ebenfalls soll das neue Gesetz erstmals Umweltverbänden das Recht
einräumen, im Sinne des Naturschutzes zu klagen, ohne selbst direkt
betroffen zu sein.

Das Umweltministerium will 'das Verhältnis von Naturschutz und
Landwirtschaft neu definieren'. Ausgleichszahlungen an Landwirte, die
Flächen für den Naturschutz reservieren müssen, sollen in dem Bundesgesetz
nur noch im Rahmen geregelt werden. Die Nutzungsausfallregelungen selbst
sollen künftig im Ermessen der Länder liegen.

Für die Ausweisung des Biotopverbunds sollen bestehende Schutzgebiete sowie
weitere 'Kern- und Verbindungsflächen' einbezogen werden. Zudem soll eine
flächendeckende Landschaftsplanung vorgeschrieben werden.

Der Referentenentwurf des Ministeriums soll bis zum 8. Juni vorliegen, der
Entwurf der Koalition könnte noch vor der Sommerpause ins Parlament
eingebracht werden.

 


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