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@grar.de Aktuell - 21.03.2000

Beirat fordert 'Wege zum vorsorgenden Bodenschutz'


Berlin (agrar.de) - Eine Überprüfung bodenschutzbezogener Rechtsbereiche und
ihre Abstimmung auf die Vorsorgeansätze der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung empfiehlt der wissenschaftliche Beirat Bodenschutz in
seiner aktuellen Unterrichtung "Wege zum vorsorgenden Bodenschutz"
(14/2834). Wie der Pressedienst des Bundestages berichtet, hat der Beirat
der Bundesregierung insgesamt 90 Vorschläge und Empfehlungen unterbreitet,
die eine Vereinheitlichung der Bodengrenzwerte und einen vorsorgenden
Bodenschutz zum Ziel haben.

Der bodenschutzrechtliche Vorsorgeansatz könne durch den Schutz von
Lebensgemeinschaften in den Böden oder durch die Bewirtschaftungsweise der
Böden erweitert werden, so die Wissenschaftler. Des Beirat fordert auch eine
Begrenzung der Stoffeinträge aus der Luft. Darüberhinaus sollten praxisnahe
Modelle der Erosionsprognose weiterentwickelt und evaluiert werden, um
irreversiblen Bodenverlust abzuwenden. Auch bei der Entsiegelung von Flächen
sollten die Anforderungen an die Funktion der Böden berücksichtigt werden.

Weiterhin spricht sich der Beirat dafür aus, ein umfassendes Konzept über
die natürlichen Bodenfunktionen und die Artenvielfalt zu erarbeiten, um den
Boden als Naturgut zu erhalten.
Dabei könne eine einheitliche Dokumentation zum Naturgut Boden ein erster
Schritt sein. Dem Beirat zufolge sollten die Bodengrenzwerte vereinheitlicht
werden, um so bei der Verwertung von Abfällen in und auf der Erde schädliche
Bodenveränderungen zu verhindern.

In diesem Zusammenhang seien der vorsorgende Bodenschutz und
abfallrechtliche Anforderungen aufeinander abzustimmen, indem der
Stoffgehalt in den Böden wie auch die zulässige Belastung durch Schadstoffe
geregelt werden.

 


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