Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 14.03.2000

NABU fordert Verschärftung der 'guten fachlichen Praxis'


Bonn (agrar.de) - Der Naturschutzbund NABU ist der Anicht, Bund und
Länder müssten bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes eine
Verschärfung des Begriffes der 'guten fachlichen Praxis' anstreben.

'Die bisherige Praxis widerspricht auf großen Flächen eklatant der 1992 in
Rio von Deutschland unterzeichneten Verpflichtung, die biologische Vielfalt
zu erhalten', sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Heute stünden
z.B. 75% aller Feldvogelarten auf der Roten Liste. Dafür seien der
Stickstoff-Überschuss von über 100 kg pro Hektar, der übermäßige
Pestizideinsatz sowie die mangelnde Strukturvielfalt in der Agrarwirtschaft
maßgeblich verantwortlich.

In der Pressemeldung des NABU heisst es weiter: 'Um künftig europäische
Fördermittel für die ländliche Entwicklung im Rahmen der Agenda 2000 zu
erhalten, müssten die Bundesländer
überprüfbare Kriterien für die Einhaltung der 'guten fachlichen Praxis'
festlegen. Dies sei bis heute nicht geschehen, obwohl Deutschland von 2000
bis 2006 dafür 17,4 Milliarden DM zur Verfügung stünden. In einer ebenso
knappen wie umsetzbaren und juristisch verbindlichen Vorgabe für die
Landwirte müssten insbesondere Aspekte des Natur- oder Bodenschutzes
konkretisiert und erweitert werden.'

Der NABU fordert dazu:

Nachweis von einzelbetrieblichen und regionaltypischen Ausgleichsflächen von
minsetens 5 Prozent

Verbot des Grünlandumbruchs in sensiblen Bereichen

Teilflächen-Mahd bei grösseren Flächen

Verbot der ackerbaulichen Nutzung von tiefgründigen Moorstandorten

Standardisierte Nährstoffbilanzen für Betriebe über 5 Hektar und
Sonderkulturbetriebe ab 0,5 Hektar

N-Bilanz-Überschuss von maximal 50 kg N/ha, 15 kg P/ha

Verbot der Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger vom 15. Oktober bis 15.
Februar, Nachweis von Güllelagerkapazität für mindestens 6 Monate

Aufzeichnungspflicht aller Pestizidanwendungen

Flächenbindung der Tierhaltung entsprechend 2,0 Grossvieheinheiten/Hektar
LN

Mindestanteil von 50 Prozent der Futtermittel aus eigener Produktion

Verbot der Fütterung gentechnisch veränderten Futters

Verbot von ganzjähriger Anbindehaltung von Kühen

und weitere Massnahmen.

Neben der Natur geht es dem Verband ums Geld. Mit der Verschärfung der
bestehenden Bestimmungen zur 'guten fachlichen Praxis' bei
Bodennutzung und Pflanzenschutz würden aktuell vorgesehene
Entschädigungen für Umweltauflagen gesenkt bzw. nicht gezahlt werden müssen.

Die anstehende Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in diese Richtung
würde bei höheren Auflagen zu geringeren Entschädigung führen.
Interessenvetreter der Landwirtschaft befürchten 'Naturschutz auf dem
Verordnungsweg' und sehen die Absicht, 'die Landwirtschaft mittels
Naturschutz zum Nulltarif an die Wand zu fahren'.

Sagen Sie Ihre Meinung! Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Meinung zum Thema
Landwirtschaft und Naturschutz in der @grar.de Diskussion zu
äussern.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de