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@grar.de Aktuell - 20.01.2000

Schweiz: 30-jährige Haftpflicht für GVO-Schäden

Bundesrat: Haftung liegt bei Herstellern


Bern (agrar.de) - Mit einer Haftpflicht von 30 Jahren und einer
Bewilligungspflicht will der Schweizer Bundesrat Mensch und Natur vor
Schäden aus der gentechnische Veränderung von Tieren und Pflanzen schützen.
Der Bundesrat ergänzte das Umweltgesetz mit einem 'Gen-Lex'-Paket. Demnach
wird die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht
verboten, sondern einer Bewilligungspflicht unterstellt.

Die Bewilligung für das Inverkehrbringen von GVO in der Umwelt und für
Freisetzungsversuche kann den Angaben des Bundesrats zufolge mit Auflagen
verknüpft oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen
entgegenstehen, beispielsweise bei blossen gentechnischen Spielereien. Die
Haftpflicht der Hersteller für ihre Produkte wird auf 30 Jahre festgesetzt.
Die Information der Öffentlichkeit soll mit einem Aktenzugangsrecht
sichergestellt werden.

Der Bundesrat sprach sich damit dafür aus, die Chancen der neuen Technologie
zu nutzen. Diese werden in neuen Medikamenten und in einer 'grünen
Revolution' in der Landwirtschaft gesehen, wie Bundesrat Moritz Leuenberger
auf einer Pressekonferenz im Bundeshaus sagte. Menschen, Tiere und Pflanzen
sowie die 'Würde der Kreatur' sollen dabei geschützt werden.

Im Sommer hatten Pläne des Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal)
für ein zehnjähriges GVO-Moratorium für Aufregung gesorgt. Gleichzeitig
stellte die Basler Kontrollstelle für Chemie und Biosicherheit in einer
Konzeptstudie über ein Langzeitmonitoring für GVO fest, 'dass die
Etablierung eines Langzeitmonitorings und das Sammeln von Erfahrungen
letztlich das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen bedingt'.

Reaktionen

Der Schweizer Bauernverband (SBV) urteilt in einer Pressemitteilung, man
könne mit den Vorstellungen des Bundesrates bezüglich des Gen-Lex leben.
Nach einer ersten Sichtung des bundesrätlichen Entscheides könne
festgehalten werden, dass die Haftung richtigerweise den Herstellern obliege
und nicht den Landwirten als Anwendern von GVO, ausser bei unsachgemässem
Umgang. Die Verjährungsfrist von 30 Jahren dürfe als realistisch beurteilt
werden. Ob diese Haftpflichtregelung aus Sicht der Bauern wirklich genügt,
kann nach Auskunft des Verbandes aber erst nach gründlicher Prüfung der
Vorlage gesagt werden.

Die ersten Reaktionen aus Umwelt- und Naturschutzkreisen auf den
Gen-Lex-Entscheid waren negativ: Die Schweizer Grünen beharren darauf, dass
das Land für mindestens zehn Jahren auf die Freisetzung von GVO verzichtet.
Sie seien nicht bereit, neue Risiken für die Umwelt und die Ernährung in
Kauf zu nehmen.

Nach Ansicht der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG), der
rund 25 Organisationen wie Greenpeace und der WWF angehören, hat der
Bundesrat die Interessen der Gentechnik-Industrie über den Schutz von Mensch
und Umwelt gestellt. Sie will nun mit einer Initiative ein Moratorium für
die Freisetzung von GVO erreichen.

 


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