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@grar.de Aktuell - 31.12.1999

Frankreich hebt Rindfleisch-Importverbot nicht auf

Brüssel und Paris ziehen vor Gericht


Brüssel (agrar.de) - Die EU-weite Aufhebung des Embargos für britisches
Rindfleisch kommt nun endgültig vor den Europäischen Gerichtshof. Frankreich
und die EU-Kommission verklagen sich gegenseitig.

Paris will seinen Importstopp auch nach Ablauf der von der EU gesetzten
Bedenkzeit nicht aufheben. Man werde gegen die Entscheidung der
EU-Kommission, die das Exportverbot im August aufgehoben hatte, klagen. Es
gebe schwerwiegende Zweifel über Risiken, die Menschen durch britisches
Rindfleisch entstünden, so die Begründung aus Paris. Die Kommission habe
sich mit ihrer Entscheidung über das Vorsichts-Prinzip hinweggesetzt.

Die EU-Kommission wiederum will, wie angedroht, am Montag gegen die
Weigerung Frankreichs klagen, britisches Rindfleisch ins Land zu lassen.

Auch Deutschland droht im neuen Jahr ein rechtliches Verfahren, falls der
Bundesrat sich der Aufhebung der einseitigen Importsperre widersetzt. Vor
allem die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn macht sich für
ein Importverbot stark. Es dürfe erst aufgehoben werden, wenn eine
Kennzeichnung des Fleischs sichergestellt sei. Höhn trat dafür ein, zum
Schutz der Verbraucher auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU
billigend in Kauf zu nehmen.

Noch kurz vor Weihnachten hatte einer der ersten Wissenschaftler, die auf
einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Rinderwahnsinn BSE und der
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beim Menschen hinwiesen, die Unbedenklichkeit
von britischem Rindfleisch angezweifelt. Es sei unmöglich festzustellen, ob
britisches Beef sicher sei, sagte Richard Lacey, ehemals Professor für
klinische Mikrobiologie an der Universität Leeds. 'Wir haben keine
wissenschaftlichen Daten, wir können das nicht untersuchen.' Lacey warf der
britischen Regierung vor, sie räume den Forderungen der Fleischproduzenten
mehr Bedeutung ein als den Bedürfnissen der Konsumenten, berichtete die
Nachrichtenagentur AFP.

 


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