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@grar.de Aktuell - 16.12.1999

USDA genehmigt Bestrahlung von Fleisch


Washington (agrar.de) - Zwei Jahre nach der Lebensmittelbehörde FDA hat nun
auch das amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) die
Erlaubnis zur Bestrahlung von Lebensmitteln erweitert. Das berichten
amerikanische Medien.

Die fleischverarbeitende Industrie, die lieber den Begriff 'kalte
Pasteurisierung' verwendet, begrüßte die Entscheidung, nach der es nun
erlaubt ist, auch rotes Fleisch mittels Betrahlung zu behandeln, um
schädliche Keime und Bakterien zu beseitigen.

Gegner der Methode kritisieren, daß ionisierende Strahlen wertgebende
Inhaltsstoffe wie Vitamine vermindern oder zerstören könnten oder auch dazu
verwendet werden könnten, bereits verdorbene Lebensmittel wieder
'aufzufrischen'. Ihrer Forderung nach eindeutiger und umfassender
Kennzeichnung kommt die neue Verordnung entgegen, indem sie vorschreibt,
bestrahltes Fleisch durch ein Label zu kennzeichnen, wenn es an der
Ladentheke verkauft werden soll. In Restaurants verkauftes Fleisch muss
jedoch nicht entsprechend deklariert werden.

Bei fachgerechter Anwendung ist die Bestrahlung von Nahrungsmitteln nach dem
Stand der Wissenschaft nicht gesundheitsgefährdend. In rund 40 Ländern
weltweit ist sie zugelassen, in den meisten schon seit Anfang der 80er
Jahre. Diese Behandlung verhindert u. a. das Auskeimen von Kartoffeln und
Zwiebeln, sie reduziert schädliche Keime in Gewürzen, Garnelen und
Geflügelfleisch, erhöht die Saftausbeute bei Obst und verlängert die
Haltbarkeit bei Früchten. Behandelte Nahrungsmittel eignen sich besonders
für weitere Transportstrecken und längere Lagerung.

Verbraucherschützer mahnen, es sei besser, die Lebensmittel schnell und auf
kurzem Weg zum Verbraucher gelangen zu lassen, um so jede künstliche
Haltbarmachung überflüssig zu machen.

In der EU ist die Bestrahlung von Lebensmitteln bislang noch nicht
einheitlich geregelt. In Deutschland und in Schweden ist diese Technik
verboten. Produkte dürfen in Deutschland nur dann bestrahlt werden, wenn sie
für den Export bestimmt sind. Nach Erkenntnissen des Bundesinstitutes für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin (BgVV)
wird bislang auf dem deutschen Markt nur ein einziges bestrahltes Produkt,
eine französische Gewürzmischung für die Lebensmittelindustrie, vertrieben.
In Frankreich und den Niederlanden dürfen z.B. getrocknetes Obst, Geflügel
und Shrimps bestrahlt werden, in Frankreich auch Getreideflocken und Bohnen.

Bis zum Ende des Jahres 2002 soll auch für die EU eine einheitliche Liste
mit Lebensmitteln verabschiedet werden, die bestrahlt werden dürfen. Nach
der geplanten Richtlinie sollen bestrahlte Lebensmittel oder bestrahlte
Zutaten auch hier mit dem Hinweis 'bestrahlt' oder 'mit ionisierenden
Strahlen behandelt' gekennzeichnet werden.

 


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