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@grar.de Aktuell - 03.12.1999

Schweiz erweitert Bio-Verordnung

Strengere Anforderungen an Bio-Fleisch und Bio-Milch


Bern (agrar.de) - Die Schweiz wird ihre nationale Bio-Verordnung zur
Deklaration von Bio-Fleisch und Bio-Milch an die schärferen europäischen
Label-Anforderungen anpassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
eröffnete am vergangenen Mittwoch eine Konsultation zur Ergänzung der
Verordnung.

Die geltende Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die
Kennzeichnung ihrer Produkte ist seit Januar 1998 in Kraft. Sie gilt bislang
jedoch nur für pflanzliche Produkte.

Das Bundesamt für Landwirtschaft will nun auch die Anforderungen an die
Nutztierhaltung und an die Lebensmittel tierischen Ursprungs in die
Bio-Verordnung aufnehmen. Der Vorschlag zur Verordnungsänderung lehne sich
eng an die im Sommer verabschiedeten europäischen Rechtsvorschriften an,
hiess es in einen Mitteilung.

Die Verordnungsänderung bringt verschiedene Verschärfungen für die
schweizerischen Bio-Betriebe. Zum einen lässt die Regelung den klassischen
Anbindestall nur noch ausnahmsweise zu und fordert grundsätzlich die
Laufstallhaltung. Es bestehen jedoch Bestandsschutz und Ausnahmen für
Kleinbetriebe. Ebenfalls verschärft werden die Fütterungsvorschriften. Der
Einsatz konventioneller Futtermittel soll nur noch innerhalb enger Grenzen
zulässig sein.

Das bereits bestehende Verbot für die Verwendung gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) wird präzisiert und auf alle Bereich der Produktion und
Verarbeitung von Bio-Produkten ausgedehnt. Ausgenommen sind gemäss Entwurf
nur therapeutische Tierarzneimittel. Dies wird damit begründet, dass im
Falle einer Erkrankung eines Tieres die Vermeidung von
Tierleid -beispielsweise durch den Einsatz von Antibiotoka - als wichtiger
einzustufen sei als die Frage, wie dieses Medikament hergestellt wurde.

 


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