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@grar.de Aktuell - 25.11.1999

EU genehmigt Verzeichnis der deutschen 'Ziel 2'-Gebiete


Brüssel (agrar.de) - Die %url1&Europäische Kommission hat das Verzeichnis
der im Rahmen von Ziel 2 der Strukturfonds förderfähigen deutschen Gebiete
mit Problemen der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung für den Zeitraum
2000-2006 grundsätzlich genehmigt. Es handelt dabei sich um Gebiete, in
denen die Umstellung in den Sektoren Industrie und Dienstleistungen mit
Schwierigkeiten verbunden ist, um ländliche Gebiete mit rückläufiger
Entwicklung oder um städtische Problemgebiete. In diesen Gebieten leben rund
10,3 Millionen Einwohner; betroffen sind alle westdeutschen Länder sowie ein
Teil von Berlin.

Nach eigenen Angaben werden die Ziel-2-Gebiete für den Zeitraum 2000-2006
von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit Deutschland
bestimmt(1).

Bei der kommissionsinternen Erläuterung des Verzeichnisses betonte Michel
Barnier, für die Regionalpolitik zuständiges Kommissionsmitglied, daß die
Abstimmung mit den deutschen Behörden beispielhaft gewesen sei. In diesem
Zusammenhang ist folgendes zu bemerken:

Die Intervention im Rahmen von Ziel 2 konzentriert sich im Zeitraum
2000-2006 auf 12,6% der deutschen Bevölkerung (1994-1999 auf 18,9%). Damit
erhält Deutschland 2,984 Milliarden Euro für Ziel-2-Strukturinterventionen
in den Gebieten mit dem dringendsten Bedarf.

Um eine plötzliche drastische Verringerung der Gemeinschaftstransfers in die
deutschen Gebiete zu vermeiden, die im Rahmen von Ziel 2 nicht mehr
förderfähig sind, ist gemäß der neuen Strukturfondsverordnung zudem eine
degressiv gestaffelte Übergangsunterstützung in Höhe von 526 Mio. Euro bis
zum Jahr 2005 vorgesehen.

Die Kommission stellt mit Befriedigung fest, daß im Hinblick auf die
Erweiterung das Verzeichnis der von den deutschen Behörden vorgeschlagenen
Gebiete auch das gesamte Gebiet an der Grenze zur Tschechischen Republik
umfaßt.
Die endgültige Entscheidung zu dem Verzeichnis der deutschen Fördergebiete
dürfte Ende des Jahres nach Anhörung der betroffenen Verwaltungsbehörden
erfolgen(2). Danach haben die deutschen Behörden der Europäischen Kommission
innerhalb von vier Monaten ihre regionalen Umstellungspläne vorzulegen.

Von der heutigen Entscheidung der Kommission ist die Karte der staatlichen
Beihilfen mit regionaler Zweckbestimmung nicht betroffen.

(1) Das Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete für den Zeitraum 2000-2006 wird von
der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
erstellt. Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:die in der
Strukturfondsverordnung vorgesehenen Förderkriterien,die Höchstgrenzen für
die förderfähige Bevölkerung, die die Kommission am 1. Juli 1999 für die
einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt hat,eine signifikante Größe der
betreffenden Gebiete, damit die bestmöglichen Voraussetzungen für eine
integrierte strategische Programmplanung geschaffen werden.Auf dieser
Grundlage schlagen die Mitgliedstaaten Gebiete vor, die sie als vorrangig
betrachten und die die Förderbedingungen erfüllen.

(2) Die Grundsatzentscheidung der Europäischen Kommission zu Deutschland ist
drei beratenden Ausschüssen, die aus Vertretern der Mitgliedstaaten
bestehen, zur Stellungnahme vorzulegen: dem Ausschuß für die Entwicklung und
Umstellung der Regionen, dem Ausschuß für Agrarstrukturen und die
Entwicklung des ländlichen Raums und dem Ausschuß für Fischerei und
Aquakultur.

 


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