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@grar.de Aktuell - 16.11.1999

Verbraucherschutz: Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln


Bonn (agrar.de) - Die Zutaten in Lebensmitteln müssen künftig mit Menge auf
dem Etikett angegeben werden, wenn die Zutat in der Verkehrsbezeichnung
genannt oder sonst in der Etikettierung hervorgehoben wird. Darauf weist das
Bundesernährungsministerium (BME) hin. Die Regelung gilt auch für Käse und
Milcherzeugnisse, deshalb werden neben der
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auch die Käseverordnung und die
Milcherzeugnisverordnung entsprechend geändert.

Die Verbraucher werden dann beispielsweise darüber informiert, wieviel
Prozent der Anteil an Früchten oder Fruchtzubereitung in Milchmixgetränken,
Fruchtsquarks oder Joghurts tatsächlich ausmacht.

Der Gesetzgeber setzt damit die Bestimmungen über Mengenangaben von Zutaten
aus der EU-Etikettierungsrichtlinie um. Die neuen Vorschriften sollen dazu
beitragen, dass für die Verbraucher mehr Transparenz entsteht.

 


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