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@grar.de Aktuell - 05.11.1999

Hormonfleisch: Schweiz führt Kennzeichnung ein


Bern (agrar.de) - Die Schweiz führt zum 1. Januar 2000 eine
Kennzeichnungspflicht für Fleisch von hormonbehandelten Tieren ein.
Frischfleisch, das mit Hilfe von Hormonen oder Antibiotika zur
Leistungsförderung erzeugt wurde, muss nach der neuen Regelung 'an gut
sichtbarer Stelle, leicht lesbar gekennzeichnet werden'. Das
Kennzeichnungspflicht gilt für Eier.

Die Regierung habe einen Mittelweg zwischen den Forderungen von Bauern und
Verbraucherschützern auf der einen und Handel und Gastgewerbe auf der
anderen Seite gesucht, sagte Landwirtschaftsminister Pascal Couchepin am
Mittwoch in Bern.

Auf der Verpackung von Eiern, die von Legehennen stammen, deren Haltung den
schweizerischen Anforderungen nicht entspricht, muss der Vermerk 'aus in der
Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung' stehen. Die Deklarationspflicht
gilt für den Einzelhandel, für Restaurants und Kantinen.

Der Minister betonte, das neue Label könne Kritik der
Welthandelsorganisation (WTO) auslösen. EU und USA streiten seit Jahren über
das EU-Importverbot für amerikanisches Hormonfleisch. Als Lösung war eine
spezielle Kennzeichnung für US-Fleisch diskutiert worden, eine Einigung gibt
es diesbezüglich noch nicht.

 


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