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@grar.de Aktuell - 24.09.1999

Landwirte sind zur Nachbau-Auskunft verpflichtet


Düsseldorf/Bonn (agrar.de) - Landwirte sind zur Auskunft über den Umfang des
Nachbaus von Erntegut in ihrem Betrieb an die
Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) als Vertretung der Saatgutzüchter
verpflichtet. Dies berichtet der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter
e.V. in einer Pressemeldung.

Das Landgericht Düsseldorf, in Nordrhein-Westfalen zuständig für das Thema
Sortenschutz, hat danach das Urteil der 7. Zivilkammer am Landgerichts
Mannheim zur Nachbau-Meldepflicht (unsere Meldung) bestätigt.

Das Gericht stellte fest, dass Landwirte grundsätzlich zur Auskunft über den
Umfang ihres
Nachbaus verpflichtet sind. Dies folge aus der Verankerung dieser
Verpflichtung in der EU-Verordnung, die entsprechend auch für das deutsche
Recht anzuwenden sei.

Auch Kleinlandwirte müssen nach Auffassung des Gerichtes Auskunft geben. Sie
sind lediglich von der Zahlung der Nachbaugebühren befreit.

Die von den Landwirten vorgebrachten verfassungs- und kartellrechtlichen
Bedenken wies das Gericht zurück. Das Gericht forderte von der
Saatgut-Treuhand mehr Transparenz bei der Geltendmachung der Rechte der
einzelnen Sortenschutzinhaber, damit das Verfahren für den einzelnen
Landwirt besser nachzuvollziehen sei.

 


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