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@grar.de Aktuell - 03.09.1999

Unterschutzstellung bedeutet Wertverlust


Münster (agrar.de) - Ein aktuelles Gutachten der Westdeutschen
Genossenschafts-Zentralbank
in Münster setzt sich mit der
Unterschutzstellung durch Natur- bzw. Landschaftsschutz von
landwirtschaftlichen Flächen und deren Wertentwicklung auseinander.

Hier ein Auszug aus der Zusammenfassung:

'... Mit (Bewirtschaftungs- u.ä.) Auflagen belegte, d.h.: sog. beauflagte
landwirtschaftliche Flächen führen eindeutig zu Wertveränderungen, und zwar
meistens zu Wertminderungen.

Die wesentlichen Gründe hierfür liegen nicht vorrangig in einer möglichen
Veränderung bzw. Reduzierung der landwirtschaftlichen Qualität beauflagter
Flächen, sondern vielmehr in der Tatsache, daß beauflagte Flächen an
landwirtschaftlichen Grundstücksmärkten wesentlich weniger rege gehandelt
werden - in gravierenden Einzelfällen bis hin zur Unverkäuflichkeit.

Dieses gilt umso deutlicher, je größer die beauflagten Flächen und je
intensiver die jeweiligen Auflagen sind.

Und es gilt oft auch bzw. selbst dann, wenn wertmindernd wirkende Auflagen
durch Ausgleichszahlungen o.ä. ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Banken berücksichtigen derartige Wertveränderungen bzw. Wertminderungen,
indem sie - zumeist ebenso aktuell wie regelmäßig - entsprechende
Anpassungen einzelner ermittelter bzw. abgeleiteter Werte sowie sich daraus
ergebender weiterer finanzwirtschaftlicher Beurteilungen mit einkalkulieren.

Derartige ändernde Kalkulationen finden jedoch im Normalfall zunächst nur
bankintern bzw. in den zugehörigen Finanzierungsakten ihren Ausdruck.
Unmittelbar anschließende Reaktionen gegenüber landwirtschaftlichen
Kreditnehmern können zwar, müssen jedoch nicht erfolgen.

Dieses gilt insbesondere dann, wenn betroffene landwirtschaftliche
Kreditnehmer die erforderlichen Kapitaldienste nach wie vor zu tragen in der
Lage sind.

Spätestens dann allerdings, wenn Kapitaldienste nicht mehr in ausreichendem
Maße erbracht werden (können), erfolgen Reaktionen der Banken auch
unmittelbar gegenüber Kreditnehmern. ...'

Der Autor, Dr. Gerd Wesselmann, hat uns das Gutachten freundlicherweise zur
Veröffentlichung überlassen. Das komplette Gutachten finden Sie
hier, auch als ZIP-Datei.


 


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