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@grar.de Aktuell - 01.09.1999

Patentschutz für veränderte Gene ab 1. September


München (agrar.de) - Menschliche Gene, gentechnisch veränderte Pflanzen und
Tiere können ab 1. September beim Europäischen Patentamt in München
patentrechtlich geschützt werden. Grundlage für den Patentschutz ist die
Übernahme der EU-Biopatent-Richtlinie durch die Europäische
Patentorganisation.

Ein Sprecher des Europäischen Patentamtes wies darauf hin, dass ss bereits
700 Anträge für Patente auf pflanzliches und 500 Anträge auf tierisches
Erbgut gebe.

Die Patentierung des menschlichen Körpers oder seiner Bestandteile auch in
Zukunft bleibe verboten. Auch gebe es keinen Patentschutz für Verfahren zum
Klonen von Menschen. Durch die neue Verordnung werde aber ein
patentrechtlicher Schutz für Gene und dadurch für menschliches Leben
grundsätzlich möglich. So könne ein isolierter Bestandteil des menschlichen
Körpers, einschließlich eines Gens, patentiert werden, wenn er durch ein
technisches Verfahren gewonnen wurde. So sei etwa die gentechnische
Produktion von Humaninsulin patentrechtlich geschützt.
Die Patentbehörde unterscheide bei der Gewährung des Patents auf Gene nicht,
ob es sich dabei um menschliche, tierische oder pflanzliche Gene oder Zellen
handle.

Gegner der Patentierung von Lebewesen protestierten am Dienstag vor dem
Patentamt in München. Christoph Then, Gentechnik-Experte bei Greenpeace
sieht einen 'Ausverkauf des natürlichen Erbes aller Menschen an einige
wenige Industrieunternehmen' und forderte den Präsidenten des Patentamtes
auf, die Patentierung von Lebewesen zu stoppen und seine Behörde nicht zur
'Marionettenfigur der Gentech- Industrie' werden zu lassen.

 


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