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@grar.de Aktuell - 25.08.1999

Gericht entscheidet über Freisetzungs-Duldung


Stuttgart (agrar.de) - Im Prozess um einen Freilandversuch der
Fachhochschule Nürtingen mit genetisch veränderten Zuckerrüben hat das
Oberlandesgericht Stuttgart am vergangenen Dienstag die Klage eines Nürtinger
Biobauern abgewiesen.

Der Landwirt hatte gegen die Fachhochschule geklagt, weil sie die Zuckerrüben
auf einem Nachbarfeld anbaut. Er befürchtet einen möglichen Wertverlust seiner
Bio-Produkte durch die gentechnisch-veränderte Nachbarkulturen. Das Gericht
schloss sich jedoch der Einschätzung des Sachverständigen vom Technischen
Überwachungsverein (TÜV) in Freiburg an, dass die Genrüben die Pflanzen des
Landwirts nicht unmittelbar gefährden.

Der Anwalt des Klägers hatte ein Gegengutachten gefordert. Das hielt das Gericht
für nicht erforderlich. Nun erwägt der Landwirt, deshalb Revision beim
Bundesgerichtshof zu beantragen.
(Aktenzeichen: 14 U 57/97)




 


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