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@grar.de Aktuell - 23.08.1999

Gelockerte Sterilisationsvorschriften für Tierabfälle?


Hamburg (agrar.de) - Wie das Nachrichtenmagazin 'Spiegel'
berichtet, haben die EU-Agrarminister eine Lockerung der
Sterilisationsvorschriften für Tierabfälle beschlossen.

Danach dürfen Schlachtabfälle und Tierkadaver künftig mit derart niedrigen
Temperaturen behandelt werden, dass dabei viele Krankheitserreger überleben
können. Das Magazin zitiert einen deutschen Tierhygieniker, nach dessen
Ansicht so 'eine Verbreitung von Seuchen geradezu provoziert' werde. Nach
dem Brüsseler Beschluss müssten Tiermehl- und Fetthersteller die Abfälle
nur noch bis auf 80 Grad Celsius erhitzen. Bei der relativ niedrigen
Erwärmung könnten zum Beispiel Tetanus-Erreger oder auch Salmonellen
überleben.

Unter die gelockerten Hygienevorschriften fallen Fleischabfälle für Hunde-
und Katzenfutter, aber auch Knochen für die Herstellung von Gelatine,
Gewebe und Drüsen für die Verwendung in der Pharmaindustrie sowie
Tierabfälle, aus denen Fette gewonnen werden.

Die neue Vorschrift, die vor allem für die Fettindustrie wegen des
gesenkten Energieeinsatzes Preisvorteile bringt, gilt laut 'Spiegel' wegen
des BSE-Risikos nicht für Abfälle von Wiederkäuern.


 


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