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@grar.de Aktuell - 14.08.1999

Erzeugerpreise im Supermarkt


Paris (agrar.de) - Ab Montag können die Verbraucher in französischen
Geschäften den Laden- und den Erzeugerpreis für bestimmte Obst- und
Gemüsesorten direkt miteinander vergleichen. Das gab
Landwirtschaftsminister Jean Glavany am Freitag in Paris bekannt.
Damit werde der letzte Abschnitt von Artikel 71 des "Loi d'orientation
agricole" vom 9.Juli 1999 erstmalig angewendet.

Obst- und Gemüsebauern sowie Vertreter des Groß- und Einzelhandels hatten
sich am 10. August auf die doppelte Auszeichning geeinigt - nach
wochenlangen Protesten der Erzeuger. Die Obst- und Gemüsebauern
beschuldigten vor allem Supermarktketten, die Erzeugerpreise so zu drücken,
dass oft nicht einmal die Produktionskosten gedeckt würden.

Die doppelte Preisangabe wird einen Monat für Pfirsiche, Nektarinen,
Aprikosen, Melonen und Birnen, zwei Monate für Trauben und Äpfel und drei
Monate für Tomaten und Gurken gelten und betrifft auch importierte Ware.

Glavany lobte die konstruktive Haltung von Erzeugern und Handel und
kündigte weitere Gespräche zur Vermittlung für den Herbst an.


 


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