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@grar.de Aktuell - 03.08.1999

Deutschland verletzt EU-Vogelschutzrichtlinie

EU-Kommission verklagt Berlin


Brüssel/Berlin (cre-a-m.com) - Die Bundesrepublik Deutschlands hat offenbar
nur rund 40 % seiner insgesamt 169 bedeutenden Vogelschutzgebieten als BSG
(besonderes Schutzgebiet) und zahlreiche andere Gebiete nur teilweise
ausgewiesen.

Das behauptet die Europäische Kommission, die aufgrund des
Artikels 226 EG-Vertrag jetzt Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben
will.

Bestimmte Vogelarten seien innerhalb des deutschen BSG-Netzes nur schwach
vertreten, und Deutschland habe nicht alle Feuchtgebiete von
internationaler Bedeutung ausgewiesen, so die Kommission. Zudem habe die
Bundesrepublik nur sehr unzulänglich und unvollständig über seine BSG
informiert.

Neben Deutschland müssen Italien, Portugal und Finnland mit Klagen der
Kommission rechnen. Österreich und Spanien wurden zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.

Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie des Rates 79/409/EEC über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) ist einer der ältesten Rechtsakten
der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Naturerhaltung.

Sie sichert die Erhaltung der wichtigsten Lebensräume für Vögel und regelt
mögliche Nutzungsformen wie Landwirtschaft und Jagd.
Nach Auffassung der Kommission sind die jetzt verklagten Mitgliedsstaaten
mit der Ausweisung eines Netzes von Schutzgebieten (sog.besonderen
Schutzgebiete,BSG) für die bedrohtesten Arten im Verzug.

Zur Zeit laufen gegen 13 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen
Nichteinhaltung der Richtlinie ueber die Erhaltung wildlebender Vogelarten.


 


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