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@grar.de Aktuell - 29.07.1999

EU-Kommission erbittet Kommentare zur EU-Produkthaftung


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat ein Grünbuch
vorgelegt, das Grundlage für ein öffentliches Konsultationsverfahren zur
Richtlinie über die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte
(85/374/EWG, geändert durch 99/34/EG) ist. Wie die Brüsseler Behörde am
Mittwoch bekannt gab, können nun Verbraucher, Hersteller, Versicherer,
Handel und Behörden dazu Stellung nehmen. Die Kommission bittet die
Betroffenen, ihre schriftlichen Anmerkungen innerhalb von 4 Monaten zu
übermitteln.

Aus den Erfahrungen bei der Umsetzung vor Ort interessiert die Kommission
beispielsweise, ob die EU-Regelungen einen angemessenen Schutz von Opfern
bietet, ob die Richtlinie dazu beiträgt, die Vermarktung gefährlicher
Produkte zu verhindern, ob die Wettbewerbsfähigkeit europäischer
Unternehmen beeinträchtigt wird oder ob der Versicherungssektor den von der
Richtlinie erfaßten Risiken gerecht wird. Kommentare erwartet die Behörde
u.a. auch zur Haftungsbegrenzung, zur Beweislast sowie zur Haftung von
Herstellern und Lieferanten.

Zu den wesentlichen Änderungen der seit 1985 geltenden Richtlinie gehört
die Aufnahme der Vorschrift, wonach Hersteller landwirtschaftlicher
Primärerzeugnisse verschuldensunabhängig für Gesundheitsschäden haftbar
sind, die durch von ihnen erzeugte Produkte verursacht wurden.

'Die kürzlichen Krisen auf dem Lebensmittelsektor (BSE-Krise,
Dioxin-Skandal) zeigen, daß es kein Nullrisiko gibt. Jede Gesellschaft muß
sich also auf ein optimales, ihrer Entwicklung angepaßtes System verlassen,
um die produktionsbedingten Schäden bei den Opfern bestmöglich
wiedergutmachen zu können. Es ist daher unerläßlich zu prüfen, ob ein
Instrument wie die Richtlinie 85/374/EWG in Anbetracht der neuen Risiken,
denen die europäische Gesellschaft im Verlauf des neuen Jahrtausends
gegenüberstehen wird, auch weiterhin diese Zielsetzung erfüllt.'

Das Grünbuch ist über Internet bei der DG XV abrufbar.
Interessenten können ihre schriftlichen Anmerkungen und Fragen auf dem
Postweg und/oder per E-Mail an die Kommission senden.

 


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