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@grar.de Aktuell - 11.07.1999

Saatgut-Treuhand gewinnt Prozeß um Nachbau-Meldepflicht


Mannheim (agrar.de) - Bauern müssen den Saatgutzüchtern Auskunft darüber
geben, wieviel Saatgut sie aus ihrer eigenen Ernte im nächsten Jahr wieder
aussäen. Diese Meinung vertrat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim
im bundesweit ersten Prozeß um den Nachbau von Saatgut. Vier Bauern waren
von der Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) als Vertretung der Saatgutzüchter
verklagt worden, weil sie sich weigerten, der STV in einem Fragebogen Auskunft
über den Umfang der auf ihren Äckern nachgebauten Früchte zu geben.

Bereits seit 1961 regelt ein internationales Abkommen das geistiges Eigentum
an Pflanzen. Mit dem Sortenschutzgesetz von 1985 ging das Abkommen in nationales
Recht über. Eine Verschärfung des Gesetzes verpflichtet die Landwirte seit
1997, den Saatgutzüchtern ein 'angemessenes Entgelt', wie es im Gesetz
heißt, für nachgebautes Saatgut zu zahlen. Seit 1998 verlangen die Saatguthersteller
von den Bauern Lizenzgebühren für nachgebautes Saatgut.

Die vier verklagten Bauern aus dem Hohenlohischen zeigten sich nach Angaben
des 'Mannheimer Morgen' enttäuscht über das Urteil und erwägen, beim Oberlandesgericht
Karlsruhe in Berufung zu gehen. Zahlreiche ähnliche Verfahren sind auch
in anderen Bundesländern anhängig.

'Ich sehe nicht ein, daß wir für unser nachgebautes Saatgut eine Lizenzgebühr
zahlen sollen', so einer der Landwirte nach der Urteilsverkündung. "Es
geht ums Prinzip. Ein Schwein kann man ja auch nachzüchten und muß keine
Lizenzgebühr bezahlen." Für seinen 50-Hektar-Betrieb, auf dem er Gerste,
Weizen, Raps und Zuckerrüben anbaut, müßte er an die Saatgutzüchter einige
hundert Mark Lizenzgebühren zahlen. "Und das wäre vielleicht erst der Anfang",
so der Landwirt.

"Wir freuen uns über das Urteil", sagte ein Prokurist der Saatguttreuhand.
"Für einen durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb kostet die jährliche
Lizenzgebühr nicht mehr als die Tankfüllung eines Schleppers." Seit der
Wiedervereinigung, so der STV-Prokurist, sei die Verwendung von zertifiziertem
Saatgut in den neuen Ländern drastisch zurückgegangen. Deshalb seien nun
die Lizenzeinnahmen nötig, um das Überleben der Saatguthersteller langfristig
zu gewährleisten.


 


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