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@grar.de Aktuell - 23.02.1999

Nationalpark Elbtalaue widerrechtlich


Lünbeburg (agrar.de) - Ein niedersächsisches Landwirtsehepaar hatte
gegen die Einrichtung des 10900 ha großen Schutzgebietes entlang der
Elbe geklagt, weil die damit verbundenen Auflagen über die Nutzung der
landwirtschaftlichen Flächen die Existenz ihres Betriebes gefährdeten.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg entschied am Montag,
daß der geplante Nationalpark höherrangiges Recht verletze. Da über 40
Prozent des geplanten Reservates landwirtschaftlich genutzt werde,
befinde sich das Gebiet nicht "in einem von Menschen nicht oder nur
wenig beeinflußten Zustand", so die Richter weiter. Revision wurde nicht
zugelassen.

Um den Nationalpark dennoch durchzusetzen, kann die Niedersächsische
Landesregierung daher nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht in Berlin einreichen.

Schriftliche Einwände gegen die geplante Ausweisung des Gebietes als
Nationalpark waren auch noch von rund 3200 weiteren Bewohnern, darunter
170 Landwirte, erhoben worden.

 


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