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@grar.de Aktuell - 27.01.1999

Neue Zahlungsbedingungen für Agrar-Umweltschutzmaßnahmen


Brüssel (agrar.de) - Die EU-Kommission will die Erbringung von
Umweltleistungen in ländlichen Gebieten künftig nur noch dann gesondert
honorieren, wenn sie über die gute landwirtschaftliche Praxis und die
geltenden Umweltvorschriften hinausgehen.

Die Erfüllung geltender Umweltschutzvorschriften soll dabei bereits über
die Stützungsregelungen abgegolten werden. Das wurde heute in Brüssel
bekannt.

Künftig solle eine Landwirtschaft gefördert werden, die stärker die
Umwelt, die Landschaft und ihre Besonderheiten, die Böden und die
natürlichen und genetischen Ressourcen schone und verbessere. Sie sollen
zudem zu einem integralen Bestandteil der Programme zur ländlichen
Entwicklung werden.

Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Möglichkeit erhalten,
Direktzahlungen an Landwirte von der Einhaltung von Umweltauflagen
abhängig zu machen. Im Negativfalle könnte dies zu geringeren Zahlungen
für die Landwirte führen, die nicht die nötigen Schritte setzen, um den
Anforderungen der Europäischen Umweltschutzgesetzgebung zu entsprechen.
Allerdings sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden,
Umweltschutzmaßnahmen, die sie im Hinblick auf die Landnutzung und die
betreffende Erzeugung für sinnvoll halten, auch durchzuführen.

Die Kommission will zudem Maßnahmen zugunsten der benachteiligten
Gebiete, mit denen lebensfähige ländliche Gemeinden, eine nachhaltige
Landwirtschaft und die nachhaltige Bewirtschaftung und Entwicklung des
Waldes erhalten werden sollen. Dabei wird vorgeschlagen, alle Zahlungen
von der Fläche abhängig zu machen, um eine übermäßige Besatzdichte als
mögliche Folge der Tierprämien zu vermeiden.

Schließlich sollen die Mitgliedstaaten künftig bis zu 10% ihrer Fläche
als Gebiete mit besonderen Nachteilen ausweisen können. In ihnen soll
dann die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft u. a. im Interesse des
Umweltschutzes und der Verhinderung der Landflucht gefördert werden.

 


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