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@grar.de Aktuell - 26.01.1999

EU-Gerichtshof rügt Portugal und Italien


Luxemburg (agrar.de) - Der Europäische Gerichtshof hat, Portugal und
Italien wegen Versäumnissen bei der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in
den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- und Tierschutz gerügt.

Die EU-Kommission wandte gegen Portugal sich mit einer Klage, weil die
Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung für gewisse
große öffentlichen und privaten Projekten nicht voll in nationales Recht
umgesetzt wurde.

Italien hat sich wegen des Ausbleibens von nationalen Vorschriften zur
Umsetzung mehrerer Richtlinien in den Bereichen Tier- und
Gesundheitsschutz zu verantworten. Es handelte sich u.a. um die
Richtlinien zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen im
EU-Binnenhandel mit Rindern und Schweinen, über den Schutz von Tieren
bei der Schlachtung, über die einzuhaltenden Höchstgrenzen für
unerwünschte Stoffe in Futtermitteln und über die Finanzierung der
Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und
Geflügelfleisch.

 


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