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@grar.de Aktuell - 15.10.1998

Kommission will weniger Rückstände in Babynahrung


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission will offenbar ihre
Bestimmungen für Rückstände in Babynahrung verschärfen. Sie soll
zukünftig keine nachweisbaren Rückstände von
Schädlingsbekämpfungsmitteln mehr enthalten dürfen.

Ein neuer, europaweiter Grenzwert für Pestizidrückstände soll dabei
unter 0,01mg/kg liegen. Bisher haben die Mitgliedstaaten diese Frage
unterschiedlich geregelt.

In die derzeit geltenden Richtlinien über Säuglingsanfangsnahrung und
Folgenahrung (96/5/EG) sowie über Getreidebeikost und andere Beikost für
Säuglinge und Kleinkinder (96/4/EG) sollen neue Vorschriften eingefügt
werden.

Dazu will die Kommission dem ständigen Lebensmittelausschuss jetzt einen
Entwurf über strengere Rechtsvorschriften bei Rückständen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln in Babynahrung vorlegen. Mit ihrem
Vorschlag schließt sich die Kommission jenen Staaten (Belgien,
Deutschland, Luxemburg, Österreich) an, die in diesem Bereich bereits
entsprechende Regelungen haben.

Beim angestrebten Wert von 0,01 mg/kg handelt es sich nach Auffassung
der Kommission um einen Vorsorgewert. Seine geringfügige Überschreitung
führt nicht unbedingt zu einer akuten Gefährdung der Gesundheit.
Aufgrund neuerer wissenschaftlicher Stellungnahmen hält die Kommission
Vorsorge aber offenbar für angezeigt. Jedoch fehlen für die meisten der
über 800 bisher in der EU notifizierten Schädlingsbekämpfungsmittel
bisher wissenschaftlichen Erkenntnisse, welche maximale Rückstandsmengen
für Kleinkinder mit Sicherheit unschädlich sind.

Nach den neuen Richtlinien sollen dann zukünftig erlaubte
Rückstandsmengen für einzelne Pestizide individuell festgelegt werden,
sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies rechtfertigen. Etwa 40%
der auf dem europäischen Markt befindlichen Babynahrung entsprechen
bereits dem vorgeschlagenen Grenzwert. Einige Hersteller werden
allerdings eine gewisse Zeit benötigen, um ihr Angebot,
Herstellungsverfahren und insbesondere die Beschaffung von Rohmaterial
umzustellen, um dem niedrigeren Grenzwert zu entsprechen. Dafür will
ihnen Brüssel eine Übergangszeit einräumen. Der Handel mit Produkten,
die nicht der Richtlinie entsprechen, soll ab 31.12.2001 endgültig
verboten werden.



 


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