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@grar.de Aktuell - 18.07.1998

Nachwachsende Rohstoffe von Stillegungen müssen vermarktet werden


Hannover (agrar.de) - Demnach ermitteln die Landwirtschaftskammern für
solche Flächen jeweils auf Landesebene einen anzunehmenden,
repräsentativen Ernteertrag.

So legte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium Erträge von
25,0 dt. für Winterraps und 18,0 dt. für Sommerraps fest. Ab 1998 gelten
in Niedersachsen demnach folgende Bemessungsgrundlagen:
-
Durchschnittserträge der letzten 5 Anbaujahre unter Abzug des höchsten
und des niedrigsten Ertrages
- Non-Food-Abschlag von 15% von den
Statistikwerten (Food-Erträge)
- Korrektur um negative Einflüsse



 


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