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@grar.de Aktuell - 14.07.1998

Kompost: Bundesrat beschließt Bioabfallverordnung


Bonn (agrar.de) - Mit einigen Änderungsvorschlägen hat die
Bioabfall-Verordnung nun auch den Bundesrat passiert. Die
Bundesregierung muß nun noch den vom Bundesrat beschlossenen
Detailänderungen zustimmen. Ministerin Merkel erklärte, vor allem die
Landwirtschaft erhalte durch die Verordnung eine höhere
Rechtssicherheit. Zudem hätten Kommunen und Anlagenbetreiber jetzt
Planungssicherheit. Daher erwartet Merkel, daß das Volumen der
Abfallkompostierung und -vergärung weiter zunimmt.

Derzeit werden jährlich 5 bis 6 Mio. Tonnen Bioabfälle in über 500
Kompostierungsanlagen verarbeitet. Das Potential wird bundesweit auf
über 10 Mio. Tonnen geschätzt. Die Verordnung regelt, welche behandelten
oder unbehandelten biologisch abbaubaren Abfälle auf gartenbaulichen
oder landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden dürfen. So sind
laut Merkel strenge Grenzwerte für Schwermetallkonzentrationen in den
gewonnenen Düngern vorgesehen. Schadstoffuntersuchungen müssen
mindestens vierteljährlich oder je 2.000 t eingesetzter Bioabfälle
erfolgen. Anders als ursprünglich vorgesehen soll die gleichzeitige
Düngung mit Bioabfällen und Klärschlämmen auf einer Fläche verboten
werden.



 


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