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@grar.de Aktuell - 07.07.1998

Pestizideinsatz strenger geregelt

Änderung des Pflanzenschutzgesetzes


Bonn (agrar.de) - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln künftig nur noch
in den in der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten erlaubt. Eine
entsprechend geändertes Pflanzenschutzgesetz ist am 1.Juli 1998 in Kraft
getreten.

Damit wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln EU-weit harmonisiert.
Im Juli 2001 soll dann eine vollständige Indikationszulassung in Kraft
treten. Erzeugerverbände befürchten jedoch eine Verschärfung sogenannter
Lückenindikationen. Dabei werden Pestizide in Kulturen eingesetzt für
die sie nicht gesondert zugelassen sind. Dies ist besonders bei
flächenmäßig relativ kleinen Sonderkulturen z.B. Hopfen oder Wein der
Fall.

Pestizidwirkstoffe sollen künftig EU-weit nach einheitlichen Grundsätzen
bewertet und in eine entsprechende Liste aufgenommen werden. Beides soll
dann Voraussetzung für die nationale Zulassung sein. Für die
Ausgestaltung von Übergangsregelungen ist die Biologische Bundesanstalt
(BBA) in Braunschweig zuständig, die im Einvernehmen mit dem
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (BgVV, Berlin) und dem Umweltbundesamt (UBA, Berlin)
Pflanzenschutzmittel zuläßt.



 


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