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@grar.de Aktuell - 04.07.1998
Pestizidgrenzwerte für Futtermittel
Bonn (agrar.de) - Futtermittel, die mehr Rückstände an Pestiziden
enthalten als stoffgleiche Lebensmittel, dürfen künftig nicht mehr in
Verkehr gebracht werden.
Das teilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit.
Die entsprechende Änderungen des Futtermittelgesetztes ist am 24.6.1998
in Kraft getreten. Demnach muß z.B. Futtergetreide dieselben
Höchstgehalte einhalten wie Brotgetreide.
Die Verschärfung gilt ebenfalls für alle Importe und Exporte, es sei
denn, das Bestimmungsland verlangt eine entsprechende Behandlung zum
Schutz vor Schadorganismen. Mit den Neuerungen setzt Bonn
EU-Bestimmungen in nationales Recht um.
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