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@grar.de Aktuell - 27.06.1998

Deutschland führt den Rinderpaß ein


Verden (agrar.de) - Ohne Paß dürfen Rinder zukünftig nicht mehr
'reisen'. Mit dem 1.Juli 1998 tritt ein neues Meldeverfahren für Rinder
in Kraft. Danach dürfen ab 1.7.1998 in Deutschland geborene Tiere nur
noch mit einem Rinderpaß in Verkehr gebracht werden. Die bisherigen
Ohrmarken und Begleitpapiere verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.

Die Tierdaten werden zunächst in den einzelnen Bundesländern gespeichert
und im Jahr 2000 in einer bundesweiten Datenbank zusammengefaßt.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen dann auch alle Tierbewegungen bis
hin zur Schlachtung oder dem Tod des Tieres der Datenbank gemeldet
werden.

Die Kosten des Meldeverfahrens tragen - über die Beiträge zur
Tierseuchenkasse - die Rindviehhalter.



 


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