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@grar.de Aktuell - 22.04.1998

FFH-Richtlinie: 10 Verbände gegen Landesregierung in NRW


Düsseldorf (agrar.de) - Der Widerstand gegen die Umsetzung der
Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) durch die nordrheinwestfälische
Landesregierung weitet sich aus. Zehn Wirtschafts- und Kommunalverbände
des Landes befürchten negative Auswirkungen auf die
Entwicklungsfähigkeit und die Beschäftigungsperspektiven der Regionen
und haben einen 7-Punkte-Forderungskatalog an Düsseldorf aufgestellt.

Darin fordern der rheinische und der westfälische
Landwirtschaftsverband, der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag,
die Industrie- und Handelskammer, der Handwerkstag, der Deutsche
Gewerkschaftsbund, der Waldbauernverband sowie der rheinische und der
westfälische Landfrauenverband:

1. nur solche Gebiete für das FFH-Programm zu benennen, die tatsächlich
von EU-weiter Bedeutung sind. Dabei soll für jedes Einzelgebiet ein
Nachweis der ökologischen bzw. europaweiten Bedeutung geführt werden.

2. die Gebietsauswahl erfolgt nach abgestimmten, bundes- bzw. europaweit
einheitlichen Kriterien unter Beschränkung auf die meldepflichtigen,
ökologisch bedeutsamen Kernzonen.

3. das Land Nordrhein-Westfalen soll von seinem Auswahlspielraum
Gebrauch machen und verdeutlichen, in welcher Weise dieser genutzt wird.

4. das Auswahlverfahren muß transparent und auf einen Konsens mit den
Betroffenen ausgerichtet sein. Die FFH-Richtlinie sollte daher im Rahmen
der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt
werden. Dabei besonders wichtig sind die Verträglichkeitsprüfung und das
Verschlechterungsverbot.

5. die Benennung von Gebieten darf nur nach landes- und raumplanerischer
Absicherung besonderer Schutzgebiete für den Naturschutz im Rahmen des
Gebietsentwicklungsplans erfolgen.

6. die Meldung von Gebieten, für die ein Konsens mit den Betroffenen
nicht besteht, sollte bis auf weiteres unterbleiben. Dagegen sollten
Gebiete, deren Schutznotwendigkeit und europaweite Bedeutung unstreitig
sind, vorab benannt werden.

7. das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, langfristig rechtlich
sicherzustellen, daß finanzielle Mittel für den Ausgleich von
Nutzungsbeschränkungen in besonderen Schutzgebieten dauerhaft und in
ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Bei der Umsetzung von
Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollte vertraglichen
Vereinbarungen Vorrang eingeräumt werden.

 


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