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@grar.de Aktuell - 25.03.1998

ÖKO-TEST warnt vor (Gen-)Rapshonig aus Kanada


Die Frankfurter Zeitschrift ÖKO-TEST hat für ihre April-Ausgabe
importierten Honig aus Kanada untersuchen lassen und in drei von neun
Sorten Pollen von genmanipuliertem Raps gefunden. In den
Biophar-Produkten 'Kanadischer Raps-Klee-Honig' und 'Klee-Honig' der
Firma Fuersten-Reform und 'Kanadischer Raps-Kleehonig' von Clover Crest
konnte das Freiburger Labor Gene-Scan genveraenderte Bestandteile
nachweisen. Alle drei gentechnisch veränderten Honig-Sorten sind bei der
EU-Kommission nicht gemeldet.

Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft besteht eine solche Verpflichtung. Ebenso
fehlt eine Kennzeichnung. Greenpeace hat deshalb die zuständigen
Landesministerien über den möglichen Gesetzesverstoß unterrichtet und
sie dazu aufgefordert, auch eine mögliche illegale Einführung
genmanipulierter Lebensmittel zu überprüfen.

'Ein Kuckucksei nach dem anderen wird den Verbrauchern untergeschoben,
obwohl die Mehrheit genmanipulierte Lebensmittel ablehnt', sagt Dieke
Bobbink, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. 'Die Novel-Food-Verordnung
ist das Druckpapier nicht wert, wenn sie die europäischen Verbraucher
nicht vor dem ungewollten Verzehr von Gentech-Ware schützen kann. Die
Aufsichtsbehörden müssen ihre Zuschauerrolle aufgeben und sofort gegen
Rechtsbrüche beim Handel mit Gentech-Lebensmittel einschreiten.'

Der Honig stammt aus Kanada, wo bereits heute etwa 20 Prozent der
Raps-Anbaufläche für die Aussaat von Gen-Raps genutzt. Der Raps wurde
gegen das Unkrautvernichtungsmittel Basta der Hoechst-Tochter AgrEvo
resistent gemacht. Weder diese Rapspflanzen noch Fertigprodukte aus der
Verarbeitung des Gen-Rapses sind bislang in Europa zugelassen oder
gemeldet. Anmeldung und Kennzeichnung sind in der Novel-Food-Verordnung
vom Mai 1997 geregelt. Nach dieser Verordnung müssen Produkte mit
gentechnisch veränderten Bestandteilen gekennzeichnet werden, wenn sich
ein Unterschied zu konventionellen Produkten nachweisen läßt. Konkrete
Vorschriften über die Durchführung der Kennzeichnung aber wurden bislang
nicht erlassen. Die Verbraucher können daher Gentech-Produkte von
herkömmlichen nicht unterscheiden.

In Deutschland wird herbizidrestistenter Raps bislang nur auf
Versuchsfeldern angebaut. Die Freisetzung dieses Gen-Rapses birgt gerade
in Europa besondere Risiken. Schon 1997 wurde bei Freisetzungsversuchen
in Niedersachsen festgestellt, daß die Gene von gentechnisch veränderten
Pflanzen durch Bestäubung auch auf herkömmlichen Raps in der Umgebung
übergegangen waren. Da der Raps seinen natürlichen Ursprung und damit
auch zahlreiche wilde Verwandte in Europa hat, könnten sich die
manipulierten Gene rasch und unkontrolliert in der Natur verbreiten.
Landwirte, die auf den Anbau herkömmlicher Rapssorten setzen, könnten
die Gentechnik-Freiheit ihrer Produkte nicht mehr garantieren.



 


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