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@grar.de Aktuell - 17.03.1998

BSE: Weiterhin Exportverbot für nordirisches Rindfleisch


Bonn (agrar.de) - Solange die in dieser Woche vom Agrarministerrat
beschlossenen Auflagen nicht erfüllt werden, bleibt es bei einem
Exportverbot für Rindfleisch aus Irland. Das teilte heute die
Bundesregierung mit.

Ein Vorratsbeschluß des Agrarministerrates zur Lockerung des
Exportverbotes für irisches Rindfleisch hatte in den vergangenen Tagen
für Verwirrung gesorgt. Bonner Angaben zufolge gilt eine Lockerung
jedoch nur für Rinder aus Beständen, in denen in den letzten 8 Jahren
kein BSE-Fall aufgetreten ist, für Fleisch, das von in Nordirland
geborenen, aufgewachsenen und geschlachteten Tieren stammt und eine
zusätzliche Kennzeichnung trägt. Jeder Fleischsendung muß eine
Genußtauglichkeitsbescheinigung beiliegen, die der amtliche Tierarzt im
Herkunftsbetrieb ausstellt. Ferner muß jede Fleischsendung am
Bestimmungsort angemeldet, also das zuständige Veterinäramt von einer zu
erwartenden Sendung unterrichtet werden.

Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert und
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer erklärten dazu heute in Bonn:
'Deutschland hat sich gegen diese Regelung, insbesondere gegen einen
Vorratsbeschluß in diesem Bereich ausgesprochen, weil es vor allem noch
Zweifel an der Wirksamkeit der Kontrollen gibt. Aufgrund der
Vereinbarungen der EU-Regierungschefs von Florenz kann es die Lockerung
des Exportverbotes nur dann geben, wenn dies aus wissenschaftlicher
Sicht unbedenklich ist und wirksame Kontrollen sichergestellt sind.'



 


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