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@grar.de Aktuell - 18.12.1997

EU: Neue Bestimmungen für Lebendtiertransporte


Brüssel (agrar.de) - Die europäischen Agrarminister haben neue
Bestimmungen für den Transport lebender Tiere in der Europäischen Union
erlassen. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf afp.

Demnach dürfen lebende Tiere nur dann länger als acht Stunden
transportiert werden, wenn der Lastwagen über ein Ventillationssystem
oder eine Klimaanlage für die Tiere verfügt.

Zudem ist der Transport nur bei Innentemperaturen zwischen 0 und 35 Grad
Celsius statthaft. Die im Ausschuß der Regionen vertretenen Regionen und
kommunen der EU befürwortet demgegenüber die bevorzugten Transport von
Fleisch- und Fleischerzeugnissen statt lebender Schlachttiere. Bei
Verstoß gegen die neuen Regelungen sollten Transporteure nach Auffassung
des AdR mit weit schärferen Konsequenzen als bisher rechnen müssen.



 


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