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@grar.de Aktuell - 23.11.1997
EU: Freier Verkehr für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Brüssel (agrar.de) - Der freie Verkehr land- und forstwirtschaftlicher
Zugmaschinen auf Rädern ist in der Europäischen Union zukünftig
gesichert.
Nach Einigung mit dem Europaparlament hat der Europarat eine
entsprechende Richtlinie vom 29.7.1997 nun endgültig verabschiedet.
Danach wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge für
Land- und Forstwirtschaft, die den Löwenanteil entsprechenden
Fahrzeugmarktes in der Europäischen Union ausmachen, von 30 km/h auf 40
km/h heraufgesetzt.
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