Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 15.11.1997

BSE: EU plant neue Auflagen für den Handel mit Tier- und Knochenmehlen


Brüssel (agrar.de) - Seit dem 1.4.1997 muß Tiermehl, das für die
Futtermittelherstellung bestimmt ist, bei einem Druck von 3 bar
mindestens 20 Minuten lang auf 133 Grad Celsius erhitzt werden. Doch in
einer Übergangsfrist kann bis zum 31.3.1998 auch Material, das nicht
diesem Standard erfüllt zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden.
Allerdings darf es nicht für die Herstellung von Futtermitteln verwendet
werden.

Um zu verhindern, daß dennoch unbehandelte Tier- und Knochenmehle in die
Futtermittelproduktion gelangen, plant die Europäische Kommission für
den Handel solcher Produkten zwischen den Mitgliedstaaten strenge
Auflagen. Danach sollen unbehandelte Produkte künftig gekennzeichnet und
deren Transporte vorab durch das Bestimmungsland genehmigt werden
müssen.

Für den Transport selbst will die EU verplombte Container vorschreiben,
die direkt an die Verbrennungsanlagen geliefert werden müssen. Für die
ordnungsgemäße Verwendung der Lieferung ist das Bestimmungsland
verantwortlich. Nach wie vor wenden nicht alle Mitgliedsstaaten das seit
April 1997 vorgeschriebene Erhitzungsverfahren an. Frankreich will
diesen Standard sogar ganz verweigern.

Die Europäische Kommission hat daher gegen zehn Mitgliedstaaten -
darunter auch Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.



 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de